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Entschädigung bei Flugverspätung

Die Entschädigungsregeln sind in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 261/2004 festgelegt. Sie gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen – unabhängig von der Airline – sowie für Flüge, die in die EU einreisen und von einem europäischen Carrier betrieben werden.

Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 € entsteht bei Verspätungen über 3 Stunden bei Flügen aus/in die EU.
Anspruch besteht bei Verspätungen über 3 Stunden bei Flügen aus/in die EU – Entschädigung bis zu 600 €, rückwirkend bis zu 3 Jahre möglich.

Haben Sie bei 2 Stunden Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung? Ab wann entsteht der Anspruch?

Die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung wird ab dem Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen berechnet, nicht ab dem Abflugszeit. Entscheidend ist, wann das Flugzeug tatsächlich landet und die Türen geöffnet werden. Der Anspruch auf Geld entsteht bei einer Verspätung von drei Stunden und mehr.

Das Recht auf Betreuungsleistungen entsteht früher. Bei einer Verspätung von zwei Stunden und mehr bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km, drei Stunden bei Mittelstreckenflügen (1.500 bis 3.500 km) und vier Stunden bei Flügen über 3.500 km haben Sie Anspruch auf Verpflegung, zwei Telefongespräche oder kostenlose E-Mails/Faxe und bei Übernachtung auf ein Hotel sowie Transfer vom und zum Flughafen.

Höhe der Entschädigung bei einem verspäteten Flug

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Länge der Verspätung:

Höhe der Entschädigung bei einem verspäteten Flug je nach Distanz: 250, 400 und 600 EUR.
Die Entschädigungshöhe bestimmt die Flugdistanz, nicht die Verspätungsdauer – 250 bis 600 EUR.
Flugdistanz Entschädigung
bis 1.500 km 250 EUR
1.500 bis 3.500 km 400 EUR
über 3.500 km 600 EUR

Die Airline darf die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen einen Ersatzflug angeboten hat, der das Ziel mit einer Verspätung von bis zu zwei Stunden gegenüber dem ursprünglichen Reiseplan erreicht (bei Flügen bis 1.500 km), bis zu drei Stunden (1.500 bis 3.500 km) oder bis zu vier Stunden (über 3.500 km).

Wenn der Flug mit einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr landet, haben Sie außerdem das Recht, von der Reise vollständig zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.

Lassen Sie sich nicht mit einem Reisegutschein oder einem Rabattcoupon abspeisen. Die finanzielle Entschädigung ist Ihr gesetzlicher Anspruch – die Airline kann sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch einen Gutschein ersetzen.

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Entschädigung bei Flugstornierung

Bei einer Flugstornierung haben Sie die Wahl: Rückerstattung des Ticketpreises oder Ersatzflug.
Stornierter Flug: vollständige Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen oder Umleitung auf einen Ersatzflug.

Eine Flugstornierung gibt dem Reisenden zwei grundlegende Optionen: vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder Umleitung auf einen Ersatzflug zu vergleichbaren Bedingungen schnellstmöglich. Die Wahl liegt bei Ihnen.

Eine finanzielle Entschädigung in derselben Höhe wie bei Verspätungen (250 bis 600 EUR) steht Ihnen zu, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Stornierung informiert hat, der angebotene Ersatzflug deutlich später als der ursprüngliche landet, oder der Ersatzflug von einem anderen Flughafen abfliegt und Sie damit nicht einverstanden sind.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?

Eine Stornierung, die mehr als 14 Tage im Voraus angekündigt wird, löst keine Entschädigung aus – die Airline muss Ihnen aber weiterhin einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung anbieten. Das Recht auf finanzielle Entschädigung entfällt auch dann, wenn der Carrier Ihnen einen Ersatzflug in einem angemessenen Zeitrahmen angeboten hat und Sie diesen angenommen haben.

Eine besondere Kategorie bilden außergewöhnliche Umstände: Unwetter, Streiks, politische Instabilität oder andere Ereignisse, die die Airline nicht beeinflussen konnte. In diesen Fällen entfällt die Entschädigungspflicht, das Recht auf Betreuungsleistungen und Rückerstattung des Ticketpreises bleibt jedoch bestehen.

So beantragen Sie eine Entschädigung für einen verspäteten oder gestrichenen Flug

Erforderliche Dokumente

Boarding Pass, Flugnummer und Belege – Unterlagen für den Entschädigungsantrag.
Ohne Belege ist der Anspruch schwer nachzuweisen – bewahren Sie Boarding Pass und Quittungen auf.

Bereiten Sie folgendes vor:

  • Datum und Flugnummer,
  • Buchungsnummer,
  • Start- und Zieldestination,
  • Boarding Pass,
  • Bestätigung über Verspätung oder Stornierung von der Airline oder dem Flughafen
  • sowie Belege für eventuelle Ausgaben (Hotel, Essen, Taxi).

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entschädigung bei Flugverspätung

Entschädigungsantrag schriftlich stellen – per Online-Formular oder E-Mail.
Schriftlich kommunizieren – so sichern Sie sich einen nachweisbaren Nachweis des gesamten Schriftverkehrs mit der Airline.

Ermitteln Sie zunächst den Grund der Verspätung direkt am Flughafen oder in der App des Carriers. Vom Grund hängt ab, ob überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. Wenn die Airline außergewöhnliche Umstände geltend macht, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Kontaktieren Sie dann die Airline schriftlich – per Online-Formular oder E-Mail. Vermeiden Sie Telefongespräche; die schriftliche Kommunikation sichert Ihnen einen nachweisbaren Nachweis des gesamten Schriftverkehrs. Geben Sie klar die Flugnummer, die Verspätungsdauer und die Höhe der beantragten Entschädigung an.

Keine Antwort innerhalb von sechs Wochen oder hat die Airline den Antrag ohne ausreichende Begründung abgelehnt? Wenden Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland, die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) oder die jeweils zuständige nationale Behörde. Alternativ gibt es spezialisierte Agenturen, die den Antrag gegen eine Provision von der zuerkannten Entschädigung einreichen – in der Regel 20–35 %.

Eine Entschädigung kann rückwirkend beantragt werden; in Deutschland gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. In anderen EU-Ländern variieren die Fristen, handeln Sie daher so schnell wie möglich.

Tipp – der Stress durch einen verspäteten Flug ist genug; fügen Sie sich nicht schon vor dem Abflug weiteren hinzu. Der Ratgeber wie es am Flughafen abläuft und Tipps zum Check-in am Flughafen bereiten Sie auf eine entspannte Abreise vor. Und bevor Sie an Bord gehen, klären Sie auch, wo Ihr Auto auf Ihre Rückkehr wartet. Unsere Übersicht Parken am Flughafen Prag zeigt verfügbare Stellplätze, Preise und Bewertungen in Echtzeit.

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Fristen und wichtige Informationen

Der Entschädigungsanspruch verjährt gemäß EU-Verordnung nach drei Jahren.
Verjährungsfristen variieren: Deutschland 3 Jahre, Frankreich 5 Jahre, UK 6 Jahre.

Entschädigungsansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren. In Großbritannien beträgt die Frist sechs Jahre, in Frankreich fünf Jahre. Wenn Sie von einem ausländischen Flughafen geflogen sind oder mit einem Carrier aus einem anderen EU-Land, prüfen Sie die lokalen Regeln oder übergeben Sie den Fall einer spezialisierten Agentur.

Die Airline hat eine gesetzliche Frist zur Bearbeitung des Antrags; in der Praxis dauern Antworten zwei Wochen bis drei Monate. Wenn innerhalb von sechs Wochen weder eine Ablehnung noch eine Zahlung erfolgt ist, eskalieren Sie zur zuständigen Behörde oder leiten Sie rechtliche Schritte ein.

Ein Rechtsstreit ist das letzte Mittel, funktioniert aber in vielen Fällen. Spezialisierte Anwälte und Agenturen wie AirHelp, ClaimCompass oder FlightRight übernehmen den gesamten Prozess und werden erst bei Erfolg bezahlt.

Gesetzliche Grundlage

Grundlage sind zwei Rechtsakte: die Verordnung EP und Rat Nr. 261/2004, die die Passagierrechte im Luftverkehr auf EU-Gebiet regelt, sowie das jeweils nationale Zivilrecht, das Verjährung und Vertragsansprüche bestimmt. Die Aufsicht über die Einhaltung der Verordnung in Deutschland obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA), in Österreich der apf, in Großbritannien der Civil Aviation Authority (CAA).

Praktische Tipps, mit denen Sie die Entschädigung tatsächlich erhalten

  • Heben Sie alles auf: Boarding Pass, Quittungen für Essen und Hotel, E-Mails der Airline, SMS über Verspätungen. Ohne Belege ist ein Antrag schwer nachzuweisen.
  • Bitten Sie das Personal direkt am Flughafen um eine schriftliche Bestätigung des Verspätungs- oder Stornierungsgrundes. Flughäfen und Airlines sind verpflichtet, diese Bestätigung auszustellen.
  • Stimmen Sie einem Gutschein nicht zu, ohne die Bedingungen gelesen zu haben. Ein Voucher kann eine kürzere Gültigkeitsdauer, eingeschränkte Verwendbarkeit oder einen geringeren Wert haben als die gesetzliche Entschädigung in Euro.
  • Eine spezialisierte Agentur ist besonders dann sinnvoll, wenn die Airline den Antrag wiederholt ablehnt oder schweigt, oder wenn Ihnen die Verhandlungen zu viel Zeit kosten. Die Provision zahlen Sie nur bei Erfolg.

Die finanzielle Entschädigung für einen verspäteten Flug ist Ihr Anspruch, keine Gefälligkeit der Airline

Eine Flugverspätung ist unangenehm, aber die EU-Verordnung gibt Ihnen ein konkretes Instrument an die Hand: 250 bis 600 EUR bei Verspätungen von drei Stunden und mehr, Betreuungsleistungen während des Wartens und das Recht auf Rückerstattung bei Stornierung. Stellen Sie den Antrag schriftlich, bewahren Sie die Dokumentation auf und weichen Sie nicht von Ihrem gesetzlichen Anspruch ab.

Bevor Sie das nächste Mal an Bord gehen, prüfen Sie auch, welche Handgepäck-Maße gelten, und erfahren Sie wie lange vor dem Abflug Sie am Flughafen sein sollten, damit die Reise reibungslos beginnt, noch bevor sich die Türen zur Abflughalle öffnen. Erstreisenden hilft auch der Ratgeber für den ersten Flug sowie ein Überblick darüber, was die Sicherheitskontrolle am Flughafen beinhaltet.

Das Parken am Flughafen ist eine der wenigen Dinge, bei denen Sie die volle Kontrolle haben. Eine Übersicht der aktuellen Angebote finden Sie in unserem Parkplatz-Vergleich Prag.

Eine Flugverspätung können Sie sich nicht aussuchen. Wo Sie parken, schon. Wählen Sie aus geprüften Parkplätzen am Flughafen und haben Sie zumindest eine Gewissheit – dass dieser Teil Ihres Urlaubs genau nach Plan verläuft.

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